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Atomwaffen verbieten! Stellt sich die UN einem neuen atomaren Wettrüsten in den Weg?

Demonstration in Büchel, 2008.
Ein Artikel von Angelika Wilmen (IPPNW), 14. Juni 2017, erschienen bei Rubikon

Ab morgen verhandeln mehr als 130 von 193 Mitgliedstaaten der UN in New York über ein Atomwaffenverbot. Die deutsche Bundesregierung boykottiert die Verhandlungen und war bereits der ersten Verhandlungsrunde im März ferngeblieben. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik weigert sich Deutschland, an multilateralen Abrüstungsverhandlungen teilzunehmen. Und dies obwohl die Regierung sich in zahlreichen öffentlichen Erklärungen und Reden zum Ziel einer atomwaffenfreien Welt bekannt hat. Am 26. März 2010 bestätigte der Bundestag dieses Ziel sogar fraktionsübergreifend und forderte die Bundesregierung auf, sich für eine atomwaffenfreie Welt zu engagieren und die US-Atomwaffen aus Deutschland abzuziehen. (1) Dieser Beschluss ist jedoch bis heute nicht umgesetzt.

Die Argumente der Bundesregierung, ein Atomwaffenverbot würde den Atomwaffensperrvertrag schwächen und Abrüstung könne nicht gegen den Willen der Atomwaffenstaaten durchgesetzt werden, überzeugen nicht. Ein Atomwaffenverbot wirkt auch dann, wenn die Atomwaffenstaaten sich nicht beteiligen. Endlich wären alle Waffen verboten, die unterschiedslos Menschen töten und darauf abzielen, katastrophalen Schaden anzurichten. Atomwaffen würde die Legitimität abgesprochen. Sie ständen auf der gleichen rechtlichen Stufe wie Bio- und Chemiewaffen, die bereits verboten sind.

Regierungen, die in dem Verbotsprozess eine Schlüsselrolle spielen wie beispielsweise Österreich verfügen über Erfahrung mit Abrüstungsverträgen. So kam der völkerrechtliche Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen auf Initiative eines österreichischen Diplomaten ebenfalls gegen den Willen der Besitzerstaaten zustande. Die Konvention trat 1999 mit 40 Ratifizierungen in Kraft. Bis heute wurde sie von 162 Staaten unterzeichnet. Der Erfolg des Ottawa-Prozesses wäre nicht möglich gewesen ohne die Internationale Kampagne zur Ächtung von Landminen, die für ihr Engagement mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde. Ähnlich lief es mit der Streumunition, die seit 2008 verboten ist.

Auch das Argument der Bundesregierung, ein Atomwaffenverbot könne den Atomwaffensperrvertrag schwächen, überzeugt nicht. Denn seit der unbefristeten Verlängerung dieses Vertrags 1995 stehen die multilateralen Verhandlungen über eine nukleare Abrüstung still. In letzter Zeit haben die Präsidenten der USA und Russland sogar erklärt, dass sie ihre ohnehin übergroßen Nuklearwaffenarsenale noch vergrößern und verstärken wollen. Ein Atomwaffenverbot könnte den Vertrag also eher retten als schwächen.
Seit dem 22. Mai 2017 liegt der erste offizielle Vertragsentwurf für ein Atomwaffenverbot vor (2). Friedensorganisationen wie die Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) und die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) bewerten das Dokument als Fortschritt auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt. Die Befürworter des Atomwaffenverbotes haben in dem Vertragsentwurf versucht, auf die Kritiker des Verbotsvertrages zuzugehen. So betont die Präambel explizit die Wichtigkeit des Atomwaffensperrvertrags als Eckpfeiler des internationalen Nichtverbreitungsregimes. Zudem soll das Sicherheitsabkommen mit der Internationalen Atomenergie-Agentur (IAEO) für den Nichtverbreitungsvertrag auch für das Atomwaffenverbot die Grundlage der Kontrollen und Inspektionen bilden. Alle Parteien, die Nuklearanlagen besitzen, müssen ein solches Abkommen abschließen. Staaten, die ihre Atomwaffen eliminiert haben, werden ebenfalls durch die IAEO überprüft.
Der Boykott der Verhandlungen durch die Bundesregierung spricht dafür, dass Deutschland sich die Option der „nuklearen Teilhabe“ aufrecht erhalten will, was nach Absatz 2a des Artikels 1 des Verbotsvertragsentwurfs untersagt wird. Die US-Atomwaffen in Büchel in der Eifel müssten also abgezogen werden, bevor Deutschland den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen könnte.

Außenminister Sigmar Gabriel hat das am Wochenende mit seiner Begründung für das Fernbleiben der Bundesregierung zugegeben. Er erklärte, es sei nicht sehr ehrlich, die Verhandlungen der Vereinten Nationen zu begrüßen, selbst aber innerhalb der NATO aus Sorge vor Russlands Atomwaffen das nukleare Gleichgewicht zu befürworten. Wenn Deutschland innerhalb der Nato stärker seine Stimme für Abrüstung und Rüstungskontrolle erhebe, diene das dem Frieden mehr als „unverbindliche Abrüstungsinitiativen auf der Ebene der UNO“. (3)

Der Druck der NATO auf ihre Mitgliedsstaaten war bereits im Vorfeld hoch. In einem internen NATO-Papier vom Oktober 2016 hatte die USA ihre Verbündeten eindringlich aufgefordert, in den Vereinten Nationen gegen einen Verbotsvertrag zu stimmen und sich nicht an den Verhandlungen zu beteiligen. (4) Die US-Regierung befürchtet, die nukleare Abschreckung nicht mehr aufrecht erhalten zu können, sollte ein Verbotsvertrag zustande kommen. Diese Ansicht teilen mehrere RegierungspolitikerInnen. Bereits bei den Koalitionsverhandlungen mit der FDP im Jahr 2009 hatte sich laut Wikileaks insbesondere Wolfgang Schäuble, damals Innenminister, gegen einen Abzug der Atomwaffen ausgesprochen, weil er an der atomaren Abschreckung festhalten wollte. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel scheute die öffentliche Diskussion über das Thema.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Bundesregierung den Atomwaffensperrvertrag 1973 nur unter dem Vorbehalt einer deutschen Mitverfügung über Atomwaffen im Rahmen einer künftigen gemeinsamen europäischen Militär- und Sicherheitspolitik unterzeichnete. Die Internationalen Juristen gegen Atomwaffen weisen in einer aktuellen Broschüre darauf hin, dass alle NATO-Staaten den sogenannten „Kriegsvorbehalt“ in Anspruch nehmen. Gemäß einer Erklärung des außenpolitischen Ausschusses des Senats vom 10. Juli 1968 soll der Atomwaffensperrvertrag dann nicht mehr gelten, wenn „eine Entscheidung, Krieg zu führen, getroffen wird.
In Büchel in der Eifel wollen die USA eine völlig neue Generation von Atomwaffen stationieren, die B61-12-Atombomben. Sie bringen neue Fähigkeiten mit sich: Aus einer frei fallenden Bombe wird ein lasergesteuerter Lenkflugkörper. Damit sinkt die Hemmschwelle für einen Atomwaffeneinsatz.

Zudem bestehen Überschneidungen zwischen der zivilen Atomenergienutzung und militärischen Atomwaffenprogrammen. Erst kürzlich wurde bekannt, dass die deutsch-niederländisch-britische Atomfirma „Urenco“ keine rechtlichen Hindernisse sieht, angereichertes Uran für die Herstellung von Tritium zur Verwendung in US-amerikanischen Atomwaffen zu liefern. Das „Joint Committee“, das staatliche Überwachungsorgan über die Tätigkeiten der Urenco, in dem auch die Bundesregierung sitzt, hat dem zugestimmt. Bis 2030 soll die US-Tochter von URENCO angereichertes Uran in die Atomkraftwerke Watts Bar und Sequoyah liefern. In ihnen wird unter anderem Tritium für Atomwaffen produziert. Damit würde Deutschland indirekt das US-Atomwaffenprogramm unterstützen. Laut dem Physiker Wolfgang Liebert bedeutet das einen Verstoß gegen den Nichtverbreitungsvertrag, den Deutschland unterzeichnet hat, da sichergestellt werden müsse, dass die Technologie nur für friedliche Zwecke verwendet wird. (5)

Bisher blockieren die Atomwaffenstaaten und ihre Alliierten wie Deutschland den Prozess für ein Atomwaffenverbot: Doch ein Verbotsvertrag hätte auch dann Auswirkungen, wenn die Atomwaffenstaaten sich weigern, den Vertrag zu unterzeichnen. Dafür wären allerdings weitergehende Verbote wichtig, die im Vertragsentwurf bisher fehlen. So könnten beispielsweise Investitionen in die Herstellung von Atomwaffen oder ihre Trägersystemen verboten werden wie beim Landminenvertrag. Dann würde in den Ländern, die den Vertrag unterzeichnet haben, die Finanzierung von Mischkonzernen wie Boeing oder Airbus untersagt. Damit würde den Herstellerfirmen die Vorfinanzierung der milliardenschweren Modernisierung der Atomwaffen erschwert. Darüber hinaus könnte der Transit durch die Gewässer und den Luftraum der Vertragsparteien untersagt werden. Damit wäre der Bereich, in dem Atomwaffen-U-Boote patrouillieren können, eingegrenzt und Flugübungen oder Transporte von Atomwaffen würden erschwert.

Mehrere Nichtregierungsorganisationen werden in der zweiten Verhandlungsrunde für weitere Verbote eintreten. So beinhaltet der aktuelle Vertragsentwurf beispielsweise kein explizites Verbot der Androhung des Einsatzes mit Atomwaffen, was die Juristenvereinigung IALANA bereits kritisiert hat. Umweltorganisationen haben zudem angeregt, auch die Folgen von Atomwaffen für die Umwelt zu thematisieren und in dem Vertrag explizit zu benennen.

„Mehr als 15.000 Atomsprengköpfe sind heute immer noch weltweit stationiert - rund 1.800 davon befinden sich in ständiger Alarmbereitschaft. Sie könnten also per Knopfdruck aus Washington oder Moskau gezündet werden. Jede einzelne dieser Waffen hat die 10- bis 100-fache Sprengkraft der Hiroshimabombe“, erklärt der IPPNW-Arzt Dr. Alex Rosen.

Weniger als 100 dieser hochentwickelten Massenvernichtungswaffen würden ausreichen, um das globale Klima für Jahre massiv zu beeinträchtigen. Temperaturabfälle, Ernteausfälle und Hungersnöte wären die Folge. „Ein atomar geführter Krieg zwischen den USA und Russland würde eine nukleare Eiszeit auslösen, die das Überleben nicht nur der Menschheit, sondern allen Lebens auf unserem Planeten akut bedrohen würde“, so Rosen.
Atomwaffen sind die einzigen Massenvernichtungswaffen, die noch nicht völkerrechtlich verboten sind, obwohl der Internationale Gerichtshof ihnen in seinem historischen Gutachten von 1996 bescheinigt hat, sämtliche Attribute inhumaner Kriegsführung zu verkörpern. Ihre Ächtung wäre ein wichtiger Schritt, um die nukleare Abrüstung voranzutreiben, eine weitere Barriere gegen die Weiterverbreitung der Atomwaffen zu errichten und sich dem Ziel einer atomwaffenfreien Welt zu nähern.

In einer heute veröffentlichten Umfrage von YouGov im Auftrag der Internationalen Kampagne für die Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) (6) haben sich 75 Prozent der Befragten für eine Beteiligung der deutschen Bundesregierungen an den Verhandlungen in New York ausgesprochen. Außenminister Sigmar Gabriel sollte seinen außenpolitischen Kurs korrigieren und den Boykott der Atomwaffenverbots-Verhandlungen endlich aufzugeben. Durch eine Teilnahme könnte Deutschland ein Zeichen gegen die weltweiten nuklearen Aufrüstungstendenzen und das gefährliche Säbelrasseln der Großmächte setzen.

Quellen:
(1) Bundestagsbeschluss vom 26. März 2010 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/011/1701159.pdf
(2) http://www.icanw.de/wp-content/uploads/2017/05/DraftTreaty.pdf
(3) Deutschlandfunk, 11. Juni 2017, http://www.deutschlandfunk.de/abruestung-gabriel-uno-verhandlungen-ueber-atomwaffenverbot.1939.de.html?drn:news_id=755484
(4) http://www.icanw.org/wp-content/uploads/2016/10/NATO_OCT2016.pdf
(5) Tagesschau, 14.06.2017 http://www.tagesschau.de/wirtschaft/uran-usa-deutschland-103.html
(6) YouGov-Umfrage: http://www.icanw.de/wp-content/uploads/2017/06/YouGov-Ergebnis.pdf


Angelika Wilmen ist Pressesprecherin und Koordinatorin der Öffentlichkeitsarbeit der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW). Sie hat Germanistik, Rechtswissenschaften und Kunstgeschichte in Bonn studiert und vor ihrer Berufstätigkeit als Pressesprecherin als Journalistin unter anderem beim Kölner Stadt-Anzeiger und Bonner General-Anzeiger gearbeitet.

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