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Der Vertrag über das Atomwaffenverbot

ICAN Deutschland ist der deutsche Zweig der weltweit aktiven Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen. Am 7. Juli 2017 wurde in den Vereinten Nationen ein Abkommen zum Verbot von Atomwaffen angenommen. Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen ist ein Meilenstein in den Abrüstungsbemühungen. Nachfolgend beantwortet ICAN Fragen zum Verbotsvertrag.


Der Vertrag über das Atomwaffenverbot

Was verbietet der Vertrag?
Der Vertrag verbietet Staaten Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Darüber hinaus verbietet der Vertrag solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen, diese Handlungen zu unternehmen. Weiterhin wird den Staaten die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten.

Ist der Vertrag rechtlich bindend?
Ja! Sobald der Vertrag in Kraft tritt, ist er für die Staaten, die ihn unterzeichnet und ratifiziert haben rechtlich bindend. Allerdings hat er für Staaten, die dem Vertrag nicht beitreten, keine rechtlich bindende Wirkung.

Wann werden die Staaten den Vertrag unterzeichnen?
Der Vertrag wird am 20. September 2017 in den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung freigegeben. Er wird unbefristet für Staaten zur Unterzeichnung bereitstehen. Das bedeutet: Ein Staat kann jederzeit den Vertrag unterzeichnen, sobald er dazu bereit ist.

Wie viele Staaten müssen den Vertrag ratifizieren, bevor er in Kraft tritt?
50 Staaten müssen den Vertrag unterzeichnet und ratifiziert haben, bevor er rechtlich in Kraft treten kann. Die Unterzeichnung des Vertrages wird von der Exekutiven einer Regierung durchgeführt und ist relativ einfach. Eine Ratifizierung umfasst typischerweise innenpolitische Gesetzgebungsverfahren, wie den Entwurf von Gesetzen über die Aufnahme des Vertrages in das nationale Recht.
Wenn der Vertrag in Kraft getreten ist, können weitere Staaten jederzeit beitreten.

Kann ein Atomwaffenstaat dem Vertrag beitreten?
Ja. Ein Atomwaffenstaat kann dem Vertrag beitreten, wenn er zustimmt, die Waffen unmittelbar aus der Einsatzbereitschaft zu nehmen und sie entsprechend rechtlich bindender, zeitlich beschränkter und überprüfbarer Vorgaben zu zerstören.

Kann ein Staat, der Atomwaffen auf seinem Staatsgebiet lagert, dem Vertrag beitreten?
Ein Staat, der Atomwaffen eines anderen Staates auf seinem Staatsgebiet lagert, kann dem Vertrag beitreten, solange er zustimmt, die Atomwaffen innerhalb einer vorgegebenen Frist von seinem Gebiet zu entfernen.

Ist es möglich, dem Vertrag beizutreten und trotzdem in einem Militärbündnis mit einem Atomwaffenstaat zu bleiben?
Ja. Der Vertrag verbietet kein Militärbündnis mit einem Atomwaffenstaat, solange die Beteiligung an diesem Bündnis keine verbotenen Handlungen mit Atomwaffen beinhaltet.

Sieht der Vertrag Überprüfungsmaßnahmen und Sicherheitsklauseln vor, die sicherstellen, dass Staaten keine Atomwaffen entwickeln?
Ja. Der Vertrag verlangt, dass Staaten, die mit dem Atomwaffensperrvertrag Sicherheitsklauseln zugestimmt haben, diese Abmachungen einhalten. Gleichzeitig können zukünftig weitere Sicherheitsabkommen eingegangen werden. Staaten, die bisher noch keinen Sicherheitsklauseln zugestimmt haben, müssen innerhalb von 18 Monaten eine Vereinbarung, die mit den Anforderungen des Atomaffensperrvertrages einhergeht, abschließen. Der Vertrag höhlt keinerlei Verpflichtungen aus, denen die Staaten bereits durch die Ratifizierung des Atomwaffensperrvertrages unterliegen.

Wird der Vertrag Opfern von Atomwaffentests und -einsätzen helfen?
Ja. Die Vertragsstaaten sind dazu verpflichtet, allen Opfern von Atomwaffentests und -einsätzen angemessene Hilfe zu leisten. Dazu gehören medizinische Versorgung, Rehabilitation und psychologische Hilfe. Staaten müssen sich für die soziale und wirtschaftliche Integration der Opfer einsetzen.
Die Präambel erkennt das durch den Einsatz oder das Testen von Atomwaffen erfahrene Leid an. Erstmals werden die unverhältnismäßigen Auswirkungen von Atomwaffenaktivitäten auf indigene Bevölkerungen, sowie auf Frauen und Mädchen anerkannt.

Der Vertrag wurde also beschlossen! Was hat die Kampagne jetzt vor?
Unsere Arbeit geht weiter. ICAN wird sich nun darauf konzentrieren, dass dieser Vertrag in Kraft tritt, umgesetzt wird und eine bedeutende Norm gegen Atomwaffen bildet. Damit kann der Vertrag zu nuklearer Abrüstung führen. Dies ist ein langfristiges Projekt, das nicht über Nacht erreicht werden kann.
In unmittelbarer Zukunft arbeiten wir daran, dass alle Staaten, die sich zum humanitärem Völkerrecht und zu den Menschenrechten bekennen, ihren Werten und Worten treu bleiben und den Vertrag am 20. September in New York unterzeichnen.
Anschließend werden wir eine Ratifizierungskampagne starten. Denn je schneller 50 Staaten den Vertrag ratifizieren, desto eher kann er offiziell Teil des Völkerrechts werden. Wir werden außerdem hart daran arbeiten, die Politik und das Verhalten in Atomwaffenstaaten sowie in Atomwaffenbündnissen zu verändern.
Jeder Schritt wird dazu beitragen, die neue Norm – die Ächtung von Atomwaffen auf Grund ihrer verheerenden, humanitären Konsequenzen – zu stärken und das Verhalten von Staaten zu verändern.

Der Verbotsvertrag

Überblick zum Verbotsvertrag.

Mehr über die Kampagne erfahren