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Offener Brief zur Bewaffnung von Drohnen:

Der Bundestag muss eine ausführliche öffentliche Prüfung und eine namentliche Gewissensabstimmung durchführen!

Berlin, den 24. Januar 2019

Am 28. Januar startet die Bundeswehr in Israel mit der Ausbildung von Drohnen-Pilotinnen und -Piloten und weiterem Militärpersonal an den bewaffnungsfähigen Drohnen des Typs Heron TP

Sie werden mit deutschem Hoheitszeichen fliegen, bleiben jedoch auf dem israelischen Luftwaffenstützpunkt Tel Nof stationiert. Die Drohnen könnten Bomben und Raketen tragen. Auf ihrer Basis in Israel wären sie in Flugdistanz zu benachbarten Ländern, mit denen Deutschland sich noch nicht im Krieg befindet.

Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde zwar festgehalten, die Heron TP zu leasen, jedoch noch deutlicher als im Koalitionsvertrag von 2013 wurde darin ein Vorbehalt formuliert: „Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung gesondert entscheiden”.

Das ist bisher nicht geschehen. Die Koalitionspartner in den Bundestagsausschüssen für Verteidigung und Haushalt haben am 13. Juni 2018 die Unterzeichnung eines neunjährigen Leasingvertrags mit dem europäischen Rüstungskonzern Airbus in Höhe von fast 1,2 Milliarden Euro für die Anmietung von sieben bewaffnungsfähigen Drohnen Heron TP der staatlichen israelischen Firma Israel Aerospace Industries (IAI) bewilligt.

Airbus verschafft sich so Knowhow für die Entwicklung einer in Europa herzustellenden Kampfdrohne („Eurodrohne“), für die Airbus die Systemführerschaft inne hat.

Die Koalitionspartner legten fest, dass vorläufig für die Heron TP keine Munition gekauft und keine Waffenausbildung für Bundeswehrpersonal mit den Drohnen stattfinden darf.
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen beteuert zwar, dass die Heron TP vorerst unbewaffnet bleiben und nur für militärische Aufklärung eingesetzt werden.

Wie ein investigativer Bericht von Report Mainz (ARD) im November 2018 enthüllte, wurde jedoch im Juni bereits die Anschaffung von bis zu 17 Präzisionsraketen optioniert.

Wie konnte es hierzu kommen? Die grundlegenden Fragen und Bedenken zum Einsatz von militärischen Drohnen, die die deutsche Bevölkerung und mehrere Fraktionen im Bundestag seit Jahren stellen, sind bisher nicht ansatzweise beantwortet worden.
Die einzige Anhörung im Bundestag zu den völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Aspekten des Einsatzes von bewaffneten Drohnen fand am 30.06.2014 im Verteidigungsausschuss statt und blieb ergebnislos.

Auf der Bundestags-Webseite wird über die Anhörung berichtet: "Die Beschaffung von sogenannten Kampfdrohnen für die Bundeswehr ist weiterhin umstritten."

Bewaffnete Drohnen schaffen zusätzliche Distanz zwischen Killer und Opfer — Es ist Gewaltausübung ohne menschliches Gesicht und mit geringerer Rechenschaftspflicht.
Die Tatsache, dass ein einzelner Drohnenpilot mehrere Drohnen bedienen und vielen Menschen in weit entfernten Ländern das Leben nehmen kann, macht es für Regierungen leichter, übermäßige Gewalt auszuüben, und reduziert das Risiko, dass jemand aus den damit betrauten Truppen die Verbrechen öffentlich macht.

Bevölkerungsgruppen in Afghanistan und im Gaza-Streifen werden dauernd durch Drohnen überwacht und leben im Zustand ständiger Angst vor einem unerwarteten Angriff. Bewaffnete Drohnen töten sehr häufig unbeteiligte, unschuldige Zivilisten, was Hass schürt und den Terrorismus fördert. Menschenrechtsorganisationen haben herausgefunden, dass 497 der von der israelischen Armee 2014 im Einsatz „Protective Edge“ in Gaza getöteten Zivilisten, insbesondere Frauen und Kinder, durch Drohnen getötet wurden. IAI, die Herstellungsfirma der Heron TP, wirbt auf Rüstungsmessen und in seinen Publikationen immer wieder damit, dass ihre Waffen im Einsatz gegen die palästinensische Bevölkerung sind. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen vermuten mehrere Kriegsverbrechen bei den Militäreinsätzen von Israel in Gaza. Kampfdrohnen werden in der Offensive eingesetzt und Politiker*innen sind eher geneigt Kampfdrohnen einzusetzen als andere Kriegswaffen. Kampfdrohnen senken die Hemmschwelle zur Gewaltausübung. Sogenannte Assistenzsysteme automatisieren Abläufe in der Drohne, um Reaktionszeiten zu verkürzen. Der Wettlauf um kürzere Reaktionszeiten fördert die Automatisierung. Am Ende dieses Irrwegs steht die automatische Killerdrohne. Deutschland darf diesen Weg nicht gehen.

  • Wir lehnen die Beschaffung von Kampfdrohnen ab und fordern die Kündigung des Leasingvertrages mit Israel und den Entwicklungsstopp der „Eurodrohne“.
  • Wir fordern auch, dass die Bundesregierung und der Bundestag bald Auskunft darüber geben, wie und wann die oft versprochene gesellschaftliche Debatte stattfinden wird.
  • Wir fordern zudem in der Frage der Bewaffnung von Drohnen eine mehrtägige öffentliche Diskussion im Plenum des Bundestags mit relevanten Sachkundigen – darunter auch Zeugen aus dem Ausland, die direkte persönliche Erfahrung als Opfer oder ausführen des Personal des Drohnenkriegs haben. Die abschließende Abstimmung im Bundestag zur Frage der Bewaffnung von Drohnen muss als namentliche Gewissensabstimmung im Plenum geplant werden.

Mit freundlichen Grüßen
Für die bundesweite „Drohnen-Kampagne“:

Lühr Henken, Sprecher Bundesausschuss Friedensratschlag

Elsa Rassbach, Attac-Rat u. Sprecherin zu Drohnen Attac, CODEPINK Germany u. DFG-VK

Laura von Wimmersperg, Koordinatorin der Berliner Friedenskoordination


Der Brief kann übernommen werden oder es kann auch ein eigener Brief formuliert werden und an die Abgeordneten der 5 Bundestagsausschüsse geschickt werden.

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