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Hintergründe zum Fall Lübcke

Leserbrief an die HNA, 20. Juni 2019

Der Angeklagte im Mordfall Lübcke war als gefährlicher Gewalttäter bekannt: Nach seinem Sprengstoff-Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft erhielt er eine Minimalstrafe, so dass er knapp zwei Jahre später einen Mann am Wiesbadener Hauptbahnhof lebensgefährlich verletzen konnte, weil er ihn für einen Ausländer hielt.

Vor 10 Jahren wurde er zu einer Bewährungsstrafe wegen eines massiven Angriffs auf die DGB-Kundgebung in Dortmud verurteilt.

Beim NSU-Prozess verzichtete man auf seine Anhörung, um einem so "militanten Neonazi" nicht auch noch eine öffentliche Bühne zu bieten - die Beifallsbekundungen der Nazis im Gerichtssaal waren ja bekannt.

Trotz einer weiteren schweren Körperverletzung wurde er im Nachrichteninformationssystem des
Verfassungsschutzes (Nadis) nicht geführt, wie die FAZ recherchierte (18.6.2019); es gab keine Observation oder Beobachtung, ungeachtet seines Bekanntheitsgrades in der rechten Szene.

Hier lohnt sich ein Vergleich mit der Kasseler Bürgerin Silvia Gingold, die seit über 40 Jahren in den Akten des Verfassungsschutzes ist: Ihr Eintrag wird nicht gelöscht - mit der Begründung, sie habe aus dem Buch ihres Vaters vorgetragen. Peter Gingold war ein international hochgeachteter Widerstandskämpfer!

Denken wir an den Fall Amri, dessen Beobachter abgezogen wurden, um sich angeblichen Hausbesetzungen der Rigaer Straße zu widmen.

Wenn es dann wirklich mal brenzlig wird für diesen "Inlandsgeheimdienst" werden Akten geschreddert oder 120 Jahre gesperrt.

Alle vollmundigen Sprüche, dass nach dem furchtbaren Mord an Dr.Lübcke endlich "durchgegriffen" wird, bleiben folgenlos, wenn nicht endlich der fortlaufende Skandal des Verfassungsschutzes beendet wird. Diese Behörde erfüllt nicht ihre Aufgabe, die Verfassung zu schützen und damit auch die Bürger, die lebenslang für sie eintraten wie der großartige Dr. Lübcke.

Geert Platner